Für Karin und Christian Gruber-Steffner, die gemeinsam mit einem Partner 2019 “Schau aufs Land” gegründet haben, stellte die Geburt ihres gemeinsamen Sohnes einiges auf den Kopf.
Im Gespräch erzählt das Paar von Herausforderungen auf persönlicher Ebene, aber auch auf struktureller. Karin Gruber-Steffner war als Gesellschafterin des gemeinsamen Unternehmens während des Zeitraums des Mutterschutzes nicht von der Sozialversicherung befreit.


© Maike Simonis

Wir haben gemeinsam mit unserem Partner Leonard Röser 2019 Schau aufs Land gegründet. Das ist ein Netzwerk mit über 500 ausgewählten Bio-Bauernhöfen & anderen nachhaltigen Betrieben in Österreich & Slowenien, die für unsere Mitglieder Camperstellplätze anbieten.

Unsere Unternehmensreise begann mit einer Idee in der Startup-Szene. Vorerst wollten wir unser Unternehmen nebenberuflich führen. Corona hat uns dann aber einen Boost gegeben. Das Thema »Camping« wurde plötzlich zum Megatrend. Somit hat uns die Corona-Pandemie mit den staatlichen Unterstützungen, wie z. B. der Kurzarbeit, die Möglichkeit gegeben, dass wir uns alle drei voll und ganz auf dieses Unternehmen konzentrieren konnten. Das Unternehmen dann hauptberuflich zu betreiben, war die erste große Umstellung. Wir mussten die Aufgaben und Verantwortlichkeiten unter uns dreien gut aufteilen, was aber sehr gut geklappt hat. Zusätzlich standen wir vor finanziellen Herausforderungen, wie die Aufnahme eines Kredites.

Nach drei sehr erfolgreichen Jahren stand die nächste große Veränderung für uns als Paar und auch für unsere Firma an: die Geburt unseres Sohnes. Jetzt galt es Arbeit und Familie in Einklang zu bringen. Dank unseres digitalen Geschäftsstandorts konnten wir von überall aus arbeiten, sogar während eines Winterurlaubs auf Sardinien. Dennoch ist es nicht immer einfach, die Balance zwischen Arbeit, Freizeit und Familie zu finden, besonders dann, wenn beide Partner:innen selbstständig sind.

Zusätzlich gab es im Fall von Karin noch rechtliche und finanzielle Herausforderungen beim Bezug des Kindergelds: »Ich werde in der Karenzzeit, weil ich Gesellschafterin bin, und obwohl die Einkommenshöhe klar nachgewiesen wurde, nicht von den SVS-Beiträgen befreit. Im Unterschied zu Angestellten, EPU und neuen Selbstständigen. Das bedeutet für mich und viele andere eine erhebliche finanzielle Benachteiligung.«

Für uns erfordert die Veränderung durch die Familiengründung vor allem ein gutes und fokussiertes Zeitmanagement. Was wir gelernt haben, ist Gelassenheit.


Herausforderung Wochengeld

Unternehmerinnen müssen für den Bezug von Wochengeld zwischen einer Ruhendmeldung des Gewerbes oder aber der Bestellung einer Betriebshilfe entscheiden.
Beide Varianten haben ihre Tücken. Die Ruhendmeldung ist zum Beispiel für EPU, deren Aufträge und Bezahlung sich nicht an Kalendermonaten ausrichtet, praxisfern. Die Alternative, das Einstellen einer Betriebshilfe, birgt ebenfalls Probleme. Geeignete Personen zu finden, ist schwierig. Zusätzlich erschwerend dabei ist, dass eine Betriebshilfe zwar finanziert wird, jedoch gleichzeitig kein Wochengeld zusteht. Damit bleibt unterm Strich für die Unternehmerin in den Wochen vor und nach der Geburt kein Einkommen über.

Im Falle von Karin Gruber-Steffner ist zudem eine Ruhendmeldung überhaupt nicht möglich. Bei Inhaberinnen des Gewerbescheins oder juristischen Personen führt die Ruhendmeldung nämlich dazu, dass das Unternehmen handlungsunfähig wird. Folglich kommt es in diesem Zeitraum nicht zur Beitragsbefreiung.

Wie lösen wir das Problem?

Die Grüne Wirtschaft setzt sich für strukturelle Verbesserungen beim Wochengeld für Selbständige ein:

  • Die Verpflichtung zur Ruhendmeldung des Gewerbes während des Bezugs von Wochengeld soll gänzlich entfallen
  • Eine Ersatzkraft, finanziert durch die SVS, kann in Anspruch genommen werden
  • Im Zeitraum des Wochengeldbezugs entfallen die Beiträge zur SVS antragslos zur Gänze